Das Echo der Lokalpresse und Leserbriefe auf den Waltroper Sparkommissar
sind sehr unterschiedlich ausgefallen. Soll die Stadt Waltrop den beratenden Sparkommissar anerkennen und mit
ihm kooperieren oder soll sie ihn ignorieren
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| für
den Sparkommissar |
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| 1. Die Sparvorschläge werden dazu führen, dass die Bürger immer höhere Steuern zahlen, während die Leistungen der Stadt Waltrop immer weiter eingeschränkt werden. Die Sparmaßnahmen werden wahrscheinlich gerade zu Lasten der sozial Schwachen gehen, die stärker auf die Angebote der Stadt Waltrop angewiesen sind. | 1. Die Sparvorschläge ermöglichen es, dass wir nicht zu Lasten unserer Kinder leben. Wenn in Waltrop jetzt nicht durch den beratenden Sparkommissar die Notbremse gezogen wird, dann verlieren die Stadt ihre Selbständigkeit und die Bürger und zukünftige Generationen die Möglichkeit ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten. |
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| 2. Das Ziel des mittelfristigen Haushaltsausgleichs ist vollkommen unrealistisch. Die Haushaltsprobleme der Stadt sind überwiegend auf Kreis, Land und Bund zurückzuführen, die ihre Lasten in den letzten Jahren auf die Kommunen verschoben haben. Dafür kann die Stadt Waltrop nicht mit dem Einsatz des Sparkommissars bestraft werden. Durch diese Eingriffe der Landesregierung sollen nur die eigentlichen Verantwortlichkeiten für diese allgemeine Haushaltskrise der Städte verwischt werden. | 2. Ehrgeizige Ziele können nicht schaden, um die zum Teil hausgemachten
Schulden der Stadt Waltrop abzubauen. Die Stadt Waltrop ist im landesweiten
Vergleich der absolute Spitzenreiter bei der Verschuldung im Verwaltungshaushalt.
Dies kann man nicht auf die Kostenüberwälzung durch Bund und Land
zurückführen, sondern dies deutet auf von der Stadt selbst zu
verantwortende Haushaltsprobleme hin. Erst wenn die Stadt ihre „Hausaufgaben“ gemacht hat, kann sie sich glaubwürdig auch für eine Entlastung der Kommunen beispielsweise über eine geringere Kreisumlage einsetzen. |
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| 3. Die Kosten für den Sparkommissar muss die Stadt Waltrop
tragen. Dies vergrößert die Haushaltsprobleme der Stadt im Personalbereich
nicht unerheblich. Dies dürfte dazu führen, dass der Kommissar
in der ersten Zeit noch nicht mal mit Sparvorschlägen die Kosten decken
kann, die er selbst produziert! |
3. Wenn ein Unternehmen Konkurs anmeldet, muss aus der Konkursmasse auch der Konkursverwalter bezahlt werden. Die Stadt Waltrop hat zum Teil mutwillig die Verschuldung in die Höhe getrieben. Deshalb ist es nicht einzusehen, dass die Landesregierung für die Kosten des Sparkommissars einspringen soll. Nicht die Landesregierung, sondern das unwirtschaftliche Verhalten der Stadt ist die Ursache für den Einsatz des Sparkommissars. | |
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